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Zu wirtschaftlichen Fertigungsabläufen gehören durchgängige Be- und Entladesysteme oder offene Türen. Bauaufsichtsbehörden schreiben allerdings vor, dass Türöffnungen zwischen verschiedenen Gebäudeabschnitten mit Feuerschutztüren oder -toren verschlossen sein müssen. Dies ist jedoch meist nicht mit dem Betriebsablauf zu vereinbaren. Somit ist das "Offenhalten" von Feuerschutztüren nur erlaubt, wenn sie mit einer Feststellanlage versehen sind.
Zur schnellen und sicheren Brandfrüherkennung kommen Rauch- oder Thermoschalter in Kombination mit Feststelleinrichtungen zum Einsatz. Schon bei der ersten Rauchentwicklung lösen Rauchschalter die gewünschte Aktion aus, wie das Schließen von Feuer- und Rauchschutztoren, Aktivierung von Entrauchungsanlagen, Abschalten von Netzspannung oder einfache akustische bzw. optische Alarmierung.
Gemäß den DIBt-Richtlinien müssen Rauch- und Thermoschalter regelmäßig gewartet und einer Funktionsprüfung unterzogen werden: monatlich durch den Betreiber in Form einer Sicht- und Funktionskontrolle und jährlich durch den Fachmann mit Prüfsubstanz
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