Wandhydranten

Was ist bei der Festlegung von Wandhydranten zu beachten?



Löschwasserleitungen

Löschwasserleitungen müssen aus metallischem Material bestehen.
Bei Wandhydrantenanlagen der Systeme „nass“ oder „nass/trocken“ wird in der Regel Kupfer, Stahlrohr
verzinkt oder Edelstahl als Leitungsmaterial eingesetzt.

Die Dimensionierung ist in der DIN 1988 vorgegeben:
DN 50 bis 2 nachgeschalteten Entnahmestellen,
DN 65 bis 3 nachgeschalteten Entnahmestellen,
DN 80 bis 4 nachgeschalteten Entnahemstellen und mehr
Rohrleitungssysteme können unter Beachtung der Anzahl der nachgeschalteten Entnahmestellen zum Ende der Leitungen hin verjüngt werden.
Der maximal zulässige Druck in einer Löschwasserleitung wird in der Landesbauordnung festgelegt.

Montage auf oder Einbau in die Wand?

Hierbei ist zu berücksichtigen, ob die Wand eine Brandwand ist.
Wenn der verbleibende Restwandteil nicht F90 entspricht, ist die Rückwand des Wandhydranten zusätzlich feuerhemmend auszurüsten.

Es sind die besonderen Hinweise, z. B. die entsprechenden Promat-Arbeitsblätter, zu beachten.
Sind Wandhydranten in Fluchtwegen installiert, so ist darauf zu achten, daß die lichte Weite 1,10 m (Mindestbreite für Fluchtweg) nicht unterschritten wird.

Anzahl der Wandhydranten

Die Anzahl und Standorte der Wandhydranten wird durch die maximal mögliche Fluchtweglänge, in der
Regel von 30 m in Hallen und Gängen vorgeben und zwar sind die vorhandenen
Gänge in Addition zu berücksichtigen, nicht als kürzeste Verbindung (Luftlinie) zweier Punkte. An den Ausgangstüren in Hallen bzw.Fluchtwegtüren und in Treppenhäusern pro Geschoß sind ebenfalls Wandhydranten zu installieren. Die Einbauorte sind zweckmäßiger Weise mit der Feuerwehr, bzw. Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.

Gleichzeitigkeit von Wandhydranten? Wasserbedarf?

Nach DIN 14461, Teil 1 ist am letzten Wandhydranten einer Steigleitung ein Durchfluss von
100 l/min bei 3 bar Fließdruck gefordert. Dies würde einen Wasserbedarf von 6 m3/Std. bedeuten.
Die Anforderungen an Wandhydrantenanlagen werden in der Bundesrepublik von den Feuerwehren unterschiedlich ausgelegt.
Als Regel der Technik wird in DIN 14461, Teil 1, ein Gleichzeitigkeitsfaktor festgelegt 3

3 Wandhydranten a 100 l/min. = 18 m /h

Der ungehinderte Zugang zu den Wandhydranten muß sichergestellt sein!


Druckbare Version
Seitenanfang nach oben